Seit 1850 (vgl. Geschichte
des Landgerichts) ist die ordentliche Gerichtsbarkeit in Bonn an der
Wilhelmstraße mit einem Landgericht vertreten. Der Landgerichtsbezirk
Bonn erstreckt sich von Rheinbach bis Waldbröhl. Die
Bezirkskarte
des Justizministeriums NRW bietet eine schöne Übersicht,
aus der auch die einzelnen, dem Bezirk zugehörigen Amtsgerichte ersichtlich
werden.
Das nebenstehende Gerichtsgebäude kann als Hauptgebäude verstanden werden, in dem hauptsächlich die Strafverfahren vor den Schwurgerichten und Strafkammern stattfinden. Die Kammern für Handelsachen verhandeln hier die meist mit hohem Streitwert angesetzten Fälle. Neben der Bibliothek sind Geschäftsstellen einzelner Kammern und die Landgerichtsverwaltung ansäßig. |
Ansicht des Landgerichts von der Wilhelmstraße
Das Justizministerium NRW stellt im Internet u.a. die gesamte ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes dar. Insofern bietet sich fuer den Auskunftsuchenden eine praktische und schnelle Moeglichkeit an Informationen ueber ein nordrhein-westfaelisches Gericht zu gelangen. |
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In der Treppenhalle gleich nach dem Haupteingang in das Landgericht,
eröffnet sich der Blick auf rechts nebenstehendes Fenster. Justizias
Schwert kämpft für Gerechtigkeit, die sorgfältig erwogen
werden muß.
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Der Arm der Justiz sorgt im Hauptgebäude für Sicherheit.
Nach den negativen Erfahrungen blutiger Tragödien in Gerichtsälen
werden Besucher des Landgerichts einer Sicherheitskontrolle unterzogen.
An das Hauptgebäude wurde nach gut 150 Jahren Justizgeschichte in Bonn ein modern ausgestatteter Anbau angegliedert. Sitzungen vieler Abteilungen des Amtsgericht und vieler Kammern der Landgerichte finden numehr zentral im Justizgebäude statt. |
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Das Landgericht ist grundsätzlich zuständig in straf- wie zivilrechtlichen Verfahren. Zivilprozesse mit einem Streitwert von mehr als EUR 5.000 werden hier erstinstanzlich entschieden. Bei Rechtsmitteln gegen Zivilurteile der Amtsgerichte im Bezirk fungiert das Landgericht als Beschwerde- und Berufungsgericht. Strafverfahren finden vor großer und kleiner Strafkammer
(bei Berufungen und Beschwerden nach amtsgerichtlichen Entscheidungen)
sowie vor dem Schwurgericht bei schweren Verbrechen statt.
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