Zusammengefaßt von RA Höller auf Grundlage der Festschrift von Landgerichtspräsident Dr. Schorn zum hunderjährigen Bestehen des Landgerichts (1950)

Die Geschichte des Landgerichts Bonn


Ein Landgericht muß her
Die königliche Cabinettorder
Bonn feiert
Die erste personelle Besetzung
Ausbau und Erweiterung
Zwei Weltkriege
100 jähriges Bestehen
Repro einer Ansicht nach Jahrhundertwende

Als am 1. Oktober 1850 in einem großen Feste unter reger Anteilnahme der Bonner Bevölkerung die Eröffnung des Landgerichts vollzogen wird, sind auch die Jahre vergangen, in denen in Bonn eine eigene ordentliche Gerichtsbarkeit schmerzlich vermißt wurde.   
 
 
 
 


 

 

In 1818 wird von Preußen im Zuge einer Neuordnung des Gerichtswesens den Bonnern ihre alt bekannte, kurfürstlich geprägte, eigene, obere Gerichtsbarkeit genommen: Der Gerichtsbezirk des Bonner Raumes wird dem 'geliebten' Nachbarn Cöln angegliedert. Die Nachbarn als Zentrum des rheinischen Rechtslebens? Ein Schlag in die Seele der Lokalpatrioten. Die Preußen versuchen mit der zeitgleichen Gründung der Rheinischen-Friedrich-Wilhelm Universität dies zu rechtfertigen. Doch von diesem Moment an kämpfen die Bonner Administrationen - immer angeführt vom Oberbürgermeister  - aufopferungsvoll um die Rückkehr Justizias nach Bonn. Trotz vieler tauber Ohren in der preußischen Justiz, trotz einem Nebenbuhler Siegburg im Rennen um das Landgericht und trotz dem Obligo das Gerichtsgebäude in finanziell eigener Leistung aufzubauen, siegt schließlich Bonner Verhandlungsgeschick nach vielen Jahren schmerzhafter Abstinenz von ordentlicher Rechtsprechung in Bonn.  
 
 

 

König Friedrich Wilhelm erläßt am 2.2.1850 folgende Cabinettsorder: 
    "Auf Ihren Bericht vom 10.1.1850 bestimme ich , daß für die Kreise Bonn, Euskirchen, Sieg und Waldbröhl ein besonderes Landgericht dessen Sitz die Stadt Bonn sein soll, errichtet werde. Ich ermächtige Sie ...... ."
 
 
  Bonn jubelt - endlich (wieder) ein eigen Gericht. 
Nach der Klärung von Standortfragen wird das Justizgebäude an der Wilhelmstraße im Herbst des Jahres 1859  bezugsfertig übergeben. Gesamtkosten für den Bau:  87597 Taler. 
 
 
 
 
   Schon einige Zeit später  wird im Jahre 1879 der Aufbau eines II. Stockwerkes erforderlich, das Geschäftsaufkommen war rasant angestiegen.1894 richtet man die erste Kammer für Handelssachen ein und zehn Jahre danach wird das Amtsgerichtsgebäude gleich rechts neben dem Landgericht gebaut.   
 
 
  Der erste Weltkrieg bleibt nicht ohne Einfluß auf die Rechtspflege. Männer der Justitz werden einberufen - die Personaldecke wird dünn. Folge für zivilrechtliche Verfahren: 
  • obligatorisches Mahnverfahren und
  • Senkung der Berufungssumme auf 50 Mark.
Die Besetzung des Rheinlandes nach dem Weltkrieg stört die Einheit des Gerichtsbezirkes, bis 1926 steht das Landgericht teilweise unter Einfluß des französischen Rechts. 
 

 

 
 

 

Ab 1933 greift der NS-Staat in die richterliche Unabhängigkeit ein. Wer nicht der Ideologie getreu, der wird zwangsversetzt oder in den Ruhestand befördert. Ab 1940 wurden Sondergerichte eingeführt. Nun hat es der Staat selber in der Hand, vor welchem Gericht er ein "Anklageverfahren" anhängig machte. Der "gesetzliche Richter" war tot. 

Brandbomben im Herbst des Jahres 1944 beschädigten die oberen Geschosse des Gebäudes an der Wilhelmstraße zur Unbrauchbarkeit und weitere Bombentreffer Anfang 1945 setzten dem Gebäude zu. 

 
 
 
  Durch Schreiben der Militärregierung Köln vom 28.12.1945 wurde die offizielle Wiedereröffnung des Landgerichts eingeleitet. Schon kurz danach wurden schon Strafkammern eingerichtet, danach folgten die Zivilkammern.  
 
 
 
Das Landgericht feiert im Jahre 1950 das hunderjährige Bestehen.