Als am 1. Oktober 1850 in einem großen Feste unter reger Anteilnahme der Bonner Bevölkerung die Eröffnung des Landgerichts vollzogen wird, sind auch die Jahre vergangen, in denen in Bonn eine eigene ordentliche Gerichtsbarkeit schmerzlich vermißt wurde. |
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Ab
1933 greift der NS-Staat in die richterliche Unabhängigkeit ein. Wer
nicht der Ideologie getreu, der wird zwangsversetzt oder in den Ruhestand
befördert. Ab 1940 wurden Sondergerichte eingeführt. Nun hat
es der Staat selber in der Hand, vor welchem Gericht er ein "Anklageverfahren"
anhängig machte. Der "gesetzliche Richter" war tot.
Brandbomben im Herbst des Jahres 1944 beschädigten die oberen Geschosse des Gebäudes an der Wilhelmstraße zur Unbrauchbarkeit und weitere Bombentreffer Anfang 1945 setzten dem Gebäude zu. |
Durch Schreiben der Militärregierung Köln vom 28.12.1945 wurde die offizielle Wiedereröffnung des Landgerichts eingeleitet. Schon kurz danach wurden schon Strafkammern eingerichtet, danach folgten die Zivilkammern. |
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