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Psychotherapeutenrecht

mitgeteilt von RA Frank Feser ( HOELLER Rechtsanwälte )

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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser.

Das Psychotherapeutenrecht wurde durch das PsychThG zwar grundlegend reformiert. Das neue Berufsbild ist aber noch nicht abschließend gesetzlich fixiert, so dass noch viele Rechtsfragen offen sind. Diese Rubrik soll sowohl Psychotherapeuten als auch Patienten eine juristische Einführung zu geläufigen Fragen bieten.

Einige einführende Beiträge zum Rechtsgebiet sind bereits nachstehend ersichtlich veröffentlicht. Anregungen und Kritik sind erwünscht. Ich wünsche erhellende und anregende Lektüre.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Frank Feser

Infos zum Autor: feser.bonnanwalt.de

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