- Überblick - Begriffe - Rechtsschutz
Das Urhebergesetz sowie das Verlagsgesetz und Wahrnehmungsgesetz (vgl. dazu unten Verwertungsgesellschaften im IN ) sind die wichtigsten deutschen Rechtsquellen, bei der Beurteilung von Art und Umfang von Schutzrechten persönlicher geistiger Schöpfung. Schutz über die nationalen Grenzen hinaus ergibt sich aus der Berner Übereinkunft in revidierter Fassung (rBÜ) und dem Welturheberrechtsabkommen (WUA), welches - hier beiläufig bemerkt - hauptsächlicher Rechtsgrund für die weltweite Verwendung des Copyrightsvermerkes " (c)" ist.
Zum Urheberrecht im weiteren Sinne zählt auch das Geschmacksmusterrecht.
Im UrheberG werden neben den klassischen geistigen Schöpfungen Werke der bildenden Kunst, Literatur, Filme, Fotographien usw. geschützt. Schutz genießen auch Übersetzungen und Sammelwerke. Für das Internet besonders interessant sind die durch europäisches Richtlinienrecht eingebrachten Schutznormen für Computerprogramme, elektronische Sammelwerke und der Datenbankschutz.
Urheberrecht gilt als Spezialmaterie des gewerblichen Rechtsschutzes. Urheberrechtliche Streitigkeiten sind im OLG-Bezirk Köln dem Amts- und Landgericht Köln in besonderer Spezialzuständigkeit zugewiesen. Die 28. Zivilkammer am Landgericht Köln entscheidet insoweit über alle urhebererchtlichen Streitigkeiten, am Amtsgericht sind zwei Abteilungen für Streitigkeiten unter DM 10.001,00 Gegenstandswert eingeteilt.
Zum Überblick über das Urheberrecht bedarf es der Klärung von:
Infos bald ....
Bonn im September 1999, wird noch weiter fortgesetzt .......