München. Die Markenabteilung des Deutschen Patent und Markenamtes hat heute
die vollumfängliche Löschung der Marke 'WEBSPACE' Az.: 398 06 414 verfügt.
Damit hat es in vollem Umfang dem am 23. Juli 1999 eingereichten
Löschungsantrag stattgegeben.
Überraschend erklärte der Vorsitzende zum Auftakt der auf Antrag des Markenvertreters 'WEBSPACE'
durchgeführten Anhörung, daß noch am gleichen Tag mit einer Entscheidung
zu rechnen sei. Um 13.15 Uhr war es dann amtlich.
Nach einem knapp 3 stündigen Austausch der verschiedenen Rechtsauffassungen,
bei der auch intensiv die angebliche 'Bösgläubigkeit' des
Markenanmelders bei seinem Anmeldeverhalten kontrovers diskutiert wurde,
fiel die Entscheidung. Die Begründung steht noch aus.
Bei der Verkündung entschied die Markenabteilung auch, daß jede der Parteien ihre
eigenen Kosten zu tragen habe. Dies kann als Indiz dafür gewertet
werden, daß die Begründung für die Löschung maßgeblich auf
absolute Schutzhindernisse des § 8 Abs. Nr. 1 - 3 MarkenG gestützt werden
wird.
Gleich nach Verkündung der Entscheidung lief das Telefax des Bevollmächtigten
des wegen der Massenabmahnung im Sommer/Herbst 1999 in Schlagzeilen
geratenen Markenanmelders heiß. Grund: Viele Abgemahnte erhielten die Mitteilung,
daß '
aufgrund der Entscheidung des Deutschen Paten- und Markenamtes die
Ansprüche aus der Abmahnung nicht weiterverfolgt' würden. Gleichzeitig
wurde eine Beschwerde zum Bundespatentgericht angekündigt. Sollte
dieses Gericht anders entscheiden, so kündigte der Markenvertreter
'
nochmals Nachricht' von ihm an. Beabsichtigt ist damit, eine sog. negative Feststellungsklage auszuschließen.
Mit Einreichung einer Beschwerde gem. § 66 MarkenG, die innerhalb eines
Monats nach Zustellung des Beschlusses einzulegen ist, wird
die Sache beim Deutschen Patentgericht anhängig.
Der rechtswirksam erhobenen Beschwerde kommt sog. aufschiebende Wirkung zu.
Infolge dieser können aus dem angefochtenen Beschluss vorläufig keine
Rechtsfolgen hergeleitet werden. Alle Maßnahmen zur Ausführung des Beschlusses
haben zu unterbleiben. Setzt der Bevollmächtigte des
'WEBSPACE' Markeninhabers seine Ankündigung um und legt das Rechtsmittel
ein, so wird die Marke wohl vorerst nicht aus dem Register gelöscht werden.
Gegen eine etwaige Entscheidung des Bundespatentgerichts ist die Rechtsbeschwerde
zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegeben.
Es scheint, als sei lediglich eine Episode der WEBSPACE Geschichte abgeschlossen.
Fortsetzung folgt wohl ..... ?!